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Umarbeitung von Computerspielen – BGH setzt sich mit Cheat-Software auseinander

Der BGH setzt sich derzeit in einem noch anhängigen Verfahren mit der nachträglichen Umarbeitung von Computerspielen auseinander. In dem zu entscheidenden Fall geht es um ein Rennspiel für die inzwischen nicht mehr produzierte mobile Spielkonsole „PlayStation Portable“. Mittels Cheat-Programmen können Spieler hier bestimmte Beschränkungen umgehen, konkret können sie einen „Turbo“ unbeschränkt nutzen oder von Anfang an Fahrer auszuwählen, die eigentlich erst ab einem höheren Punktestand zur Verfügung stehen sollten. Der Playstation-Hersteller Sony fordert von den Entwicklern und Verkäufern der Software Schadenersatz.

Die Entscheidung des BGH wird am 23.02.2023 erwartet. Sie hängt vor allem von der Frage ab, ob es sich bei Cheat-Software urheberrechtlich um eine unzulässige Umarbeitung des Spieles handelt. Aufgrund EU-rechtlicher Relevanz könnte der BGH den Fall auch zur Vorabentscheidung dem EuGH vorlegen.