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EU-Kommission schlägt Gesetz zum Schutz der Medienfreiheit vor

Die EU-Kommission hat einen Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit vorgeschlagen. Die Verordnung soll dem Schutz von Medienpluralismus und -unabhängigkeit in der EU dienen.

Unter anderem sieht die vorgeschlagene Verordnung Schutzvorkehrungen gegen politische Einflussnahme auf redaktionelle Entscheidungen und gegen Überwachung vor. Mitgliedstaaten sollen dazu verpflichtet werden, die redaktionelle Medienfreiheit zu achten und den Schutz journalistischer Quellen zu verbessern. Dazu soll auch der Einsatz von Spähsoftware gegen Medien, Journalistinnen und Journalisten und ihre Familien verboten werden. Gleichzeitig soll staatliche Werbung zukünftig transparenter und mögliche Interessenkonflikte klar offengelegt werden. Als Schwerpunkt der Verordnung wird die Unabhängigkeit und stabile Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien genannt. Zudem soll mit dem vorgeschlagenen Gesetz das Thema Medienkonzentration angegangen und ein neuer unabhängiger Europäischer Medienrat geschaffen werden, der sich aus den nationalen Medienbehörden zusammensetzen solll.

Die zuständige Vizepräsidentin der Kommission Věra Jourová erklärte zum Vorschlag: „Wir müssen klare Grundsätze festlegen: Journalisten dürfen nicht wegen ihres Berufs ausspioniert werden. Öffentlich-rechtliche Medien dürfen nicht zu Sprachrohren der Propaganda gemacht werden. Daher schlagen wir heute erstmals gemeinsame Vorkehrungen zum Schutz der Freiheit und des Pluralismus der Medien in der EU vor.“

Mehr hierzu in der Pressemitteilung der EU-Kommission v. 16.09.2022.