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EU-Parlament und EU-Rat erzielen politische Einigung beim Data-Act

Das EU-Parlament und die durch den EU-Rat vertretenen Mitgliedsstaaten haben eine Einigung zum European Data Act erzielt, welcher im Februar 2022 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen worden war.

Der Data Act verfolgt das Ziel, die europäische Datenwirtschaft  zu revolutionieren, den Datenzugang und die Datennutzung zu optimieren, sowie die Position der Europäischen Union im internationalen Wettbewerb des Cloud-Markets zu stärken.

Um den rasanten Entwicklungen des Internet of Things (IoT) gerecht zu werden, das Potential dieser Entwicklungen und den hierdurch generierten Daten optimal auszuschöpfen und zeitgleich die Rechte der Nutzer*innen bestmöglich zu schützen und ihnen eine Beteiligung zu garantieren, sieht der Data Act nun maßgeblich folgende Instrumente vor:

  • Maßnahmen, um den Nutzer*innen vernetzter digitaler Geräte den Zugang zu den durch diese Geräte und damit zusammenhängenden Leistungen generierten Daten zu verschaffen
  • Maßnahmen zum Schutze europäischer Wettbewerber vor Missbrauch vertraglicher Ungleichgewichte, die einen fairen Datenaustausch verhindern würden
  • Berechtigung öffentlicher Stellen zur Nutzung von Daten im privaten Sektor im Rahmen von öffentlichen Schutzmaßnahmen oder sonstigen Zwecken von öffentlichem Interesse
  • Regelungen zu Datentransfers, um einen effektiven Anbieterwechsel zu ermöglichen und Lock-in Effekte zu verhindern
  • Maßnahmen zur Garantie von Interoperabilitätsstandards

Während Verbraucherschützer eine Schwächung des Datenschutzes befürchten und für den Verbraucher selbst kaum Nutzen erkennen, kritisieren Wirtschaftsverbände die Gefahr, dass durch die Pflicht zum Teilen von Daten Geschäftsgeheimnisse offengelegt werden.

Das Gesetz unterliegt nach der erzielten Einigung nun der förmlichen Genehmigung. Im Falle der Annahme durch Parlament und Rat wird die Verordnung voraussichtlich 2025 in Kraft treten.