News

EuGH: Europol und betroffener Mitgliedsstaat haften bei widerrechtlicher Datenverarbeitung im Rahmen der Zusammenarbeit gesamtschuldnerisch

Der EuGH hat nun entscheiden, dass die betroffene Person, die von Europol oder dem betreffenden Mitgliedsstaat vollständigen Ersatz ihres Schadens begehrt, lediglich nachweisen muss, dass anlässlich der Zusammenarbeit dieser beiden Stellen eine widerrechtliche Datenverarbeitung vorgenommen wurde, durch die ihr ein Schaden entstanden ist. Hierbei sei es nicht erforderlich, nachzuweisen, welcher dieser beiden Stellen die widerrechtliche Verarbeitung zuzurechnen ist. Sie haften gesamtschuldnerisch.

Die Pressemitteilung des EuGH vom 05.03.2024 finden Sie hier.