News

EuGH: SCHUFA-Score als maßgebliches Kriterium unzulässig

Der EuGH hat entschieden, dass das sog. Scoring durch die SCHUFA nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Zudem ist nach der Entscheidung die längere Speicherung von Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung mit der DSGVO unvereinbar.

Das „Scoring“ durch die SCHUFA ist ein mathematisch-statistisches Verfahren, das es ermöglicht, die Wahrscheinlichkeit eines künftigen Verhaltens, wie etwa die Rückzahlung eines Kredits, vorauszusagen. Hinsichtlich dieses Vorgehens hat der EuGH nunmehr entschieden, dass es sich um eine von der DSGVO grundsätzlich verbotene „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ handelt, sofern die Kunden der SCHUFA, wie beispielsweise Banken, ihm eine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimessen. Von einer solch maßgeblichen Rolle war das vorlegende Verwaltungsgericht Wiesbaden zuvor bereits ausgegangen. Auch die Speicherung von Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung könne zu Datenschutzverstößen führen. Das sei jedenfalls dann der Fall, wenn private Auskunfteien solche Daten länger speichern als das öffentliche Insolvenzregister.

Mehr hierzu finden Sie in der Pressemitteilung des EuGH v. 7.12.2023.