Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass die UEFA und FIFA Konkurrenten wie die Super League nicht ohne Weiteres vorab verbieten dürfen. Denn durch ein solches Verbot würden sie ihre marktbeherrschende Stellung im Fußball ausnutzen. Dies sei nicht verhältnismäßig und stehe im Widerspruch zur Wettbewerbsfreiheit, entschied der Gerichtshof.
Vorab verkündeten 2021 die Vereine um Real Madrid, den FC Barcelona und Juventus Turin eine Super League als Konkurrenz für die etablierte Champions League zu gründen. Dieses Projekt scheiterte jedoch durch massiven Widerstand auf Seiten der Fußballligen, Fans und der Politik. Zudem drohten FIFA und UEFA mit einem Ausschluss von allen Wettbewerben sowie damit, dass beteiligte Spieler nicht mehr bei Welt- und Europameisterschaften teilnehmen dürften. Daraufhin klagte die European Superleague Community und warf der UEFA und FIFA vor, als Kartell zu handeln.
Dem folgte der EuGH nun größtenteils. In der Drohung mit Wettbewerbsausschlüssen und dem damit einhergehenden Verbot durch die UEFA und FIFA sah der EuGH einen „Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung“. Zur endgültigen Genehmigung anderer Wettbewerbe außerhalb der Verbandspyramide, entschied der Gerichtshof, bedarf es jedoch der Einhaltung der Kriterien der Transparenz, der objektiven Nicht-Diskriminierung und der Verhältnismäßigkeit. Die UEFA und FIFA sind demnach angehalten, ihre Kriterien entsprechend zu überprüfen und ggf. anzupassen. Der EuGH betonte daher nochmals, dass dieses Urteil keine direkte Zulassung bedeute (vgl. Art. 101 und 102 sowie Art. 56 AEUV).
Mehr hierzu in der Pressemitteilung des EuGH v. 21.12.2023.
Die vollständige Entscheidung des EuGH finden Sie hier.