Das EP hat in erster Lesung eine gemeinsame Position zum sog. Digital Services Act (DSA) verabschiedet. Diese weicht in vielen Punkten vom ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission ab. Diese hatte im Dezember 2020 mit dem DSA einen neuen Verordnungsentwurf über digitale Dienste vorgelegt, um die Bekämpfung von illegalen Inhalten im Netz zu verbessern und Transparenz- und Rechenschaftspflichten von Online-Vermittlungsdiensten einheitlich auf europäischer Ebene zu regeln. Mit den geplanten Vorgaben sollen Verbraucher im Netz u.a. besser vor Desinformation, Hassrede und Produktfälschungen geschützt werden. Außerdem soll geregelt werden, wie sog. Digital-Riesen mit illegalen Inhalten oder Hassrede umgehen sollen.
Bereits am 14. Dezember 2021 hatte der federführende Binnenmarktausschuss des EP seine Position zum Digital Services Act (DSA) verabschiedet, welcher nunmehr im EP Plenum mit einer Vielzahl von Änderungen verabschiedet worden ist. Der jetzige Entwurf wird Grundlage für die Trilog-Verhandlungen zwischen EP, den Mitgliedstaaten im Ministerrat und der EU-Kommission sein, die zügig unter der jetzigen französischen Ratspräsidentschaft beginnen sollen. Die DSA-Verordnung wird die derzeit geltenden Regeln der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 aktualisieren und klare Regeln für die Verantwortung und Rechenschaftspflicht von Vermittlungsdiensten und Online-Plattformen festlegen. Als „neues digitales Grundgesetz für Europa“ soll der DSA neben dem Digital Markets Act (DMA), der für ein besseres wettbewerbliches Gleichgewicht in der digitalen Welt sorgen soll, richtungsweisend sein. Die Verhandlungen über beide Legislativvorschläge sollen noch im Sommer 2022 abgeschlossen werden.