News

Facebook gegen Bundeskartellamt: Ergebnisse des Verhandlungstermins

In der mündlichen Verhandlung über die Beschwerden von Facebook gegen eine Abstellungsverfügung des Bundeskartellamts hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf heute zur Sach- und Rechtslage Stellung genommen. Zentral war die Frage, ob Facebook seine marktbeherrschende Stellung als Anbieter auf dem bundesdeutschen Markt für soziale Netzwerke deshalb missbräuchlich ausnutzt, weil es die Daten seiner Nutzer unter Verstoß gegen die DSGVO erhebt und verwendet. Der Senat entschied, dass dies nur durch den Europäischen Gerichtshof geklärt werden könne. Die Frage liegt dem Europäischen Gerichtshof nun zur Vorabentscheidung vor.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf v. 24. März 2021.