Das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität tritt bereits jetzt in Kraft. Es soll Betroffene besser schützen. Dazu beinhaltet es deutliche Strafverschärfungen. Soziale Netzwerke sind demnach nicht nur verpflichtet, strafbare Postings zu löschen, sondern müssen diese, in bestimmten schweren Fällen, auch dem Bundeskriminalamt (BKA) melden, um die strafrechtliche Verfolgung zu ermöglichen. Diese Meldepflicht wird erst ab dem 01.02.2022 gelten. Sie müssen dem BKA dann neben dem Hassposting auch die IP-Adresse und Port-Nummer, die dem Nutzerprofil zuletzt zugeteilt war, mitteilen. Schließlich können von Bedrohungen, Beleidigungen und unbefugten Nachstellungen Betroffene leichter eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen.
Mehr in der Pressemitteilung des BMJV v. 01. April 2021.