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LAG Berlin-Brandenburg: Kündigung wegen Äußerungen im WhatsApp-Chat unwirksam

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Kündigung eines technischen Leiters von einem gemeinnützigen Vereins, der herabwürdigende und verächtliche Äußerungen über Geflüchtete und in der Flüchtlingshilfe tätige Menschen in einem WhatsApp-Chat getroffen hatte, unwirksam sei. Der Verein ist selbst überwiegend in der Flüchtlingshilfe tätig. Nachdem der Verein Kenntnis von den Chat-Äußerungen, die auch Gegenstand von Presseberichterstattung waren, erlangte, wurde dem Beschäftigtem fristgemäß gekündigt.

Nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ist eine Verwertung der gefallenen Äußerungen im Gerichtsverfahren zwar zulässig. Die Kommunikation sei jedoch erkennbar nicht auf Weitergabe an Dritte, sondern auf Vertraulichkeit ausgelegt gewesen. Da eine vertrauliche Kommunikation wie die vorliegende unter den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts falle, stellten die Äußerungen keine die Kündigung rechtfertigende Pflichtverletzung dar. Das Arbeitsverhältnis wurde aber auf Antrag des Vereins gegen Zahlung einer Abfindung durch das Gericht aufgelöst.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg v. 20 September 2021.