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Medienanstalten veröffentlichen Public-Value Liste

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten hat heute eine Liste von jenen Angeboten veröffentlicht, die aufgrund ihres herausragenden Beitrags zur Meinungsfreiheit leicht auf Smart-TVs und anderen Benutzeroberflächen auffindbar sein müssen, ebenso wie eine Empfehlung zur Reihenfolge der Auflistung.

Nachdem im September 2021 ein Ausschreibungsverfahren zur Bestimmung von Angeboten eingeleitet wurde, hat die Direktorenkonferenz nunmehr die finale und rechtsverbindliche Liste der privaten und öffentlichen Anbieter publiziert. Die der Entscheidung zugrundeliegenden Kriterien wurden zuvor von den Medienanstalten in einer Satzung festgehalten:

Zu diesen Kriterien zählen u.a. die Relevanz für die öffentliche Meinungsbildung im Bereich der Politik und Zeitgeschichte, regionale und lokale Bedeutung oder auch die spezielle Ausrichtung von Programmen für Kinder und Jugendliche.

Die Medienanstalten wollen hiermit einen maßgeblichen Beitrag für journalistische Qualität, sowie gegen Desinformation leisten und die Vielfalt und Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung der Medien unterstützen. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung sei eine Steuerung und Förderung der leichten Auffindbarkeit von qualitativ hohen Angeboten eine Maßnahme zur Regulierung.

Neben klassischen privaten TV- und Rundfunkanbietern wie VOX, Eurosport und Antenne Bayern finden sich z.T. auch Streamingdienste wie RTL+ und die SAT.1 Mediathek auf der veröffentlichten Liste.   

Zur Umsetzung der Bestimmungen werden den Anbietern von Benutzerüberflächen vom Gesetzgeber 6 Monate eingeräumt.

Zur Pressemitteilung der Landesanstalten:

https://www.die-medienanstalten.de/service/pressemitteilungen/meldung/qualitaetspraedikat-public-value

Zur Liste sowie der empfohlenen Reihenfolge:

https://www.die-medienanstalten.de/public-value