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Medienstaatsvertrag tritt in Kürze in Kraft

Der „Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland“ (kurz Medienstaatsvertrag, MStV) wird in Kürze den Rundfunkstaatsvertrag ablösen. Mit Mecklenburg-Vorpommern hat jüngst auch das letzte Bundesland den Staatsvertrag ratifiziert. Am Tag nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde beim Vorsitzland der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (derzeit Berlin) wird er dann in Kraft treten. Rheinland-Pfalz wird als Vorsitzland der Rundfunkkommission über das Inkrafttreten gesondert informieren.

Der MStV bringt zahlreiche Neuerungen u. a. für Rundfunkanbieter, Anbieter von Medienplattformen und von Benutzeroberflächen, Medienintermediäre sowie Anbieter von Video-Sharing-Diensten. Das bedeutet, dass deren Angebote grundsätzlich gemäß den neuen, z.T. komplexen Vorgaben des MStV überprüft und ggf. angepasst werden müssen. Hinzu kommen eine Reihe von Transparenzpflichten und nicht zuletzt Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Landesmedienanstalt. Ebenso enthalten ist ein langer Katalog von Ordnungswidrigkeiten, die in bestimmten Fällen mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden können.

Neu sind u.a. die Vorgaben für Anbieter von Medienplattformen und von Benutzeroberflächen, die z. B. Regelungen zu Zugangsbedingungen oder zur Auffindbarkeit von Angeboten umfassen und die Anbieter gegenüber der zuständigen Landesmedienanstalt verpflichten, ihre Angebote unter Vorlage z. B. technischer Nachweise anzuzeigen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Verpflichtungen regeln die Landesmedienanstalten in einer gesonderten Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen des MStV über Medienplattformen und Benutzeroberflächen. Die Verabschiedung dieser Satzung steht allerdings bislang noch aus.

In der kommenden Ausgabe unseres Status Quo werden wir hierzu in Kürze eine umfassendere Darstellung der Neuerungen des MStV veröffentlichen.