Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine zunächst unterlassene Anhörung zur Löschung eines Facebook-Posts im Prozess um die Wiederfreischaltung nachgeholt werden kann.
Der Bundesgerichtshof hatte vergangenes Jahr entschieden, dass Nutzungsbedingungen unwirksam sind, sofern sie kein Verfahren vorsehen, aufgrund dessen der betroffene Nutzer über die Entfernung umgehend informiert, ihm der Grund dafür mitgeteilt und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung eingeräumt wird. Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat nunmehr entschieden, dass die fehlende Anhörung im Verfahren nachgeholt werden kann und, wenn diese zu keiner anderen Bewertung führt, der betroffene Nutzer dann nicht die Wiederfreischaltung des Posts beanspruchen kann. Insofern ergebe sich das Recht zur Löschung bei einem vertragswidrigen Post aus dem Nutzungsvertrag.
Mehr hierzu in der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. v. 30.06.2022.