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OLG Karlsruhe: Verbreitung von Bildsequenzen aus der Sendung „Pocher – gefährlich ehrlich“ untersagt

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Veröffentlichung der durch Täuschung erlangten Videoaufnahmen von Boris Becker in der RTL-Sendung dessen Persönlichkeitsrecht verletzen.

Zur Erlangung der Aufnahmen war Boris Becker vorgespiegelt worden, einen ernst gemeinten, echten Preis für sein Modelabel zu erhalten. Tatsächlich wurde ihm dann in der RTL-Fernsehsendung „Pocher – gefährlich ehrlich“ unter Verwendung der so erlangten Aufnahmen ein „Fake“-Modepreis („Fashion Brand Award“) einer frei erfundenen Zeitschrift verliehen. In erster Instanz hatte das Landgericht eine entsprechende Klage Beckers noch abgewiesen, indem es im konkreten Fall der Meinungs- und Rundfunkfreiheit gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers Vorrang einräumte.

Demgegenüber entschied das Oberlandesgericht nun, dass die Persönlichkeitsrechte Beckers durch die Veröffentlichung verletzt wurden, und untersagte, die strittigen Bildsequenzen weiterhin zu verbreiten. Angesichts der Täuschung habe keine wirksame Einwilligung des Klägers zur Verwendung der angefertigten Bildsequenzen vorgelegen. Nach einer Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Klägers und der Meinungs- und Rundfunkfreiheit des Beklagten seien die Aufnahmen – trotz des erheblichen öffentlichen Interesses an der persönlichen und wirtschaftlichen Situation Beckers – nicht dem Bereich der „Zeitgeschichte“ zuzuordnen. Vielmehr habe bei der Veröffentlichung im Vordergrund gestanden, Becker durch die Täuschung dahingehend manipuliert zu haben, aktiv daran mitzuwirken, seine eigene Person ins Lächerliche zu ziehen. Insoweit müsse das Persönlichkeitsrecht Vorrang genießen.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung des OLG Karlsruhe v. 28.11.2023.