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OVG Münster: Einbauverpflichtung für intelligente Stromzähler vorläufig gestoppt

Mit einem Eilbeschluss hat das OVG Münster die Vollziehung einer Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgesetzt. Der Allgemeinverfügung lag die Annahme zugrunde, dass inzwischen von verschiedenen Herstellern entwickelte intelligente Messsysteme (Smart-Meter-Gateways) verfügbar sind, die den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Funktionalität genügen. Dementsprechend kam das BSI zu der Feststelllung, dass die Ausrüstung mit intelligenten Messsystemem technisch möglich sei. Dies hätte zur Folge, dass Mesststellenbetreiber faktisch andere Messysteme nicht weiter verwenden dürfen. Vielmehr wären die Messstellenbetreiber – insbesondere Stadtwerke – verpflichtet, ihre Messstellen innerhalb gewisser Zeiträume mit intelligenten Messsystemen auszurüsten. Das OVG hat die Vollziehung dieser Allgemeinverfügung ausgesetzt und somit vorläufig den weiteren Einbau anderer Messsysteme ermöglicht.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgericht Münsters v. 05.03.2021.