Der Bundestag beschließt Modernisierung des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Ziel des reformierten Jugendschutzgesetzes ist es, Kindern und Jugendlichen eine unbeschwerte Teilhabe an digitalen Medien zu ermöglichen. U. a. sollen Interaktionsrisiken wie Cybermobbing, Cybergrooming und Kostenfallen eingedämmt und die sich aus dem Gesetz ergebenden Pflichten national wie auch international durchgesetzt werden. Filme oder Spiele erhalten zudem verbindliche und einheitliche Alterseinstufungen, ob online oder im Einzelhandel. Anbieter von Social-Media-Diensten werden über verpflichtende Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen stärker in die Verantwortung genommen. Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird noch in diesem Jahr zu einer modernen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.
Die Regelungen sollen zum 1. April 2021 in Kraft treten. Mehr zu dem Thema in der Pressemitteilung des BMFSFJ v. 05.03.2021.
Lesen Sie mehr hierzu auch in dem Beitrag Frey/Dankert, CR 2020, 626 „Konkurrenz statt Kohärenz im Jugendmedienschutz?“.