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Prof. Dr. Dieter Frey im Interview zur proaktiven Auskunftspflicht nach § 32d UrhG

Im Interview mit Blickpunkt:Film geht unser Partner Prof. Dr. Dieter Frey auf die neue proaktive Auskunftspflicht von Verwertern nach § 32d UrhG ein und erläutert, welche Transparenzpflichten gegenüber Urhebern und ausübenden Künstlern bestehen und wie Verwerter diesen Verpflichtungen rechtssicher und praxistauglich nachkommen können.

Nach dem novellierten § 32d Abs. 1 UrhG haben Urheber und ausübende Künstler erstmals das Recht, einmal jährlich automatisch über alle Einnahmen aus der Verwertung eines geschützten Werkes informiert zu werden. Diese neue Auskunftspflicht stellt Unternehmen der Kreativindustrie nicht nur vor eine Reihe rechtlicher Fragen, sondern vor allem vor große administrative Herausforderrungen. Im Interview stellt unser Partner Prof. Dr. Dieter Frey gemeinsam mit Enteractive-Geschäftsführer Hans D. Henseleit eine Möglichkeit vor, wie diese Herausforderungen softwarebasiert und rechtssiicher mit dem Plattform-Tool CORLIMA, das Enteractive in Zusammenarbeit mit FREY Rechtsanwälte entwickelt hat, bewältigt werden können.

Das Interview finden Sie hier.

Weitere Informtionen zur proaktiven Auskunftspflicht nach § 32d UrhG finden Sie auch in unserem STATUS QUO.