Durch das rasante Wachstum an Datenmengen und die damit einhergehenden wirtschaftlichen Möglichkeiten wird immer wieder die Frage gestellt, ob es Eigentum an Daten geben kann, das dem Inhaber Ausschließlichkeitsrechte einräumt. Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist diese Frage mit einem klaren nein zu beantworten. Sowohl der nationale als auch der EU-Gesetzgeber haben sich dieser Frage nicht angenommen, die Notwendigkeit eines Eigentumsrechts an Daten abgelehnt. Wie aber sieht die Rechtslage hier aus, wenn es um das Bergen von Datenschätzen, bzw. dem neuen Öl der digitalen Wirtschaft geht? Wie können diese Daten verwertet und kommerzialisiert werden?