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Auch die 14. Jahresveranstaltung des kölner forum medienrecht e.V. fand erneut unter Mitwirkung unserer beiden Partner zum eSport statt: Nach zwei Jahren Zwangspause trugen Prof. Dr. Dieter Frey mit einem Vortrag über die komplexen rechtlichen Aspekte und Dr. Matthias Rudolph als Moderator des Panels zu Vermarktungsrechten im eSport zu einem erfolgreichen Programm bei.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein kommunales Internetangebot in Form eines Stadtportals, in dem nicht nur amtliche Mitteilungen, sondern auch Informationen über das Geschehen in der Stadt abrufbar sind, das Gebot der "Staatsferne der Presse" nicht verletzt, wenn der Gesamtcharakter des Internetangebots nicht geeignet ist, die Institutsgarantie der freien Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu gefährden.
In dem diesjährigem Ranking der Leaders League wird FREY Rechtsanwälte im Bereich Media, Entertainment & Sports besonders empfohlen.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Schiedklausel zugunsten des Internationalen Sportschiedsgerichthofs (CAS) eine mangelnde Abwägung den Justizgewährungsanspruch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verletze.
Das Europäische Parlament hat in seiner Schlussabstimmung über das neue Gesetz über digitale Dienste (DSA) und das Gesetz über digitale Märkte (DMA) beiden Gesetzesvorhaben zugestimmt.
Im Interview mit Blickpunkt:Film geht unser Partner Prof. Dr. Dieter Frey auf die neue proaktive Auskunftspflicht von Verwertern nach § 32d UrhG ein und erläutert, welche Transparenzpflichten gegenüber Urhebern und ausübenden Künstlern bestehen und wie Verwerter diesen Verpflichtungen rechtssicher und praxistauglich nachkommen können.