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Media Law International zeichnet unsere Kanzlei FREY Rechtsanwälte auch 2025 für unsere Expertise und umfassenden Beratungstätigkeiten im Medienrecht aus. In den diesjährigen Rankings steht FREY Rechtsanwälte erneut in der Spitzengruppe der Media Law-Kanzleien in Deutschland.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Verstoß gegen die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die Nutzer über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten, wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründet und von Verbraucherschutzbänden geltend gemacht werden kann.
Der Bundesgerichtshof hat die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb im Sinne des § 19a GWB hat, und die hiergegen gerichtete Beschwerde von Apple zurückgewiesen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Weigerung eines Unternehmens mit marktbeherrschender Stellung, die Interoperabilität seiner Plattform mit einer App eines anderen Unternehmens sicherzustellen, missbräuchlich sein kann.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Sandalenmodelle von Birkenstock keine Werke der angewandten Kunst im Sinne des UrhG darstellen. Es bestehe daher kein urheberrechtlicher Schutz.
In ihrem aktuellen Ranking für 2025 hat The Legal 500 Deutschland FREY Rechtsanwälte erneut als führende Kanzlei im Praxisbereich Medien – Entertainment ausgezeichnet. Eine besondere Empfehlung als Spitzenkanzlei erhielten wir auch dieses Jahr wieder im Bereich Urheberrechtliche Streitigkeiten.