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Bundeskabinett stärkt Verbraucherrechte bei der Kaufgewährleistung

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags beschlossen. Der Regierungsentwurf dient der Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie und stärkt die Gewährleitungsrechte von Verbrauchern.

Der Entwurf sieht Update-Pflichten für Verkäuferinnen und Verkäufer von digitalen Produkten vor, wenn diese an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen. Dadurch sollen IT-Sicherheit und eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit digitaler Produkte gewährleistet werden. Zudem wird die Vermutungsregel, dass ein später auftretender Mangel schon bei Abschluss des Kaufvertrags vorlag, von sechs auf zwölf Monate verlängert.

Zur Pressemitteilung des BMJV geht es hier.