Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments das Gesetz über die Künstliche Intelligenz (KI-Act) angenommen.
Ziel der neuen Vorschriften ist es, vertrauenswürdige KI in Europa und darüber hinaus zu fördern. Es soll sichergestellt werden, dass KI-Systeme die Grundrechte, die Sicherheit und die ethischen Grundsätze achten sowie die Risiken sehr leistungsfähiger- und wirkungsvoller KI-Modelle beherrschbar machen. Die neue Verordnung beruht auf einem risikobasierten Ansatz, wonach KI-Anwendung je nach Risiko strengeren Vorgaben unterliegen: KI-Systeme, die ein unannehmbares Risiko darstellen (wie Social Scoring oder biometrische Echtzeit-Fernidentifizierungssysteme) werden verboten. Sog. Hochrisiko-KI-Systeme, die ein hohes Risiko für Gesundheit und Sicherheit oder für Grundrechte natürlicher Personen darstellen, werden vor dem Inverkehrbringen und während ihres gesamten Lebenszyklus bewertet. KI-Systeme mit begrenztem Risiko sollen minimale Transparenzanforderungen erfüllen, die es den Nutzern ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Generative Foundation-Modelle wie ChatGPT müssten zusätzliche Transparenzanforderungen erfüllen.
Dieses weltweit erste umfassende Regelwerk zur Nutzung von KI bedarf noch der formellen Billigung durch den Rat, wird jedoch voraussichtlich noch vor Ende der Legislaturperiode endgültig verabschiedet. Es tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und wird zwei Jahre später weitestgehend – mit einiger Ausnahmen – uneingeschränkt anwendbar sein.
Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission finden Sie hier.