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Zum „Copyright-Package“ der EU

Das „Copyright-Package“ der Europäischen Kommission – Meilenstein für den digitalen Binnenmarkt oder Innovationsbremse?

Mit großer Spannung ist die kurzfristig für den 14. September 2016 anberaumte Pressekonferenz der Europäischen Kommission zum „Copyright-Package“ erwartet worden. Zahlreiche namhafte Verbände und Institutionen haben bereits im Vorfeld die Gelegenheit genutzt, ihre eigene Positionierung im politischen Diskurs in Stellung zu bringen.

Begleitet wurde die Pressekonferenz der Europäischen Kommission von der Veröffentlichung einer Kommissionsmitteilung (Kommissionsmitteilungs) sowie von jeweils zwei Vorschlägen für neue Richtlinien (Richtlinie Urheberrecht im Digitalen Einzelmarkt sowie Richtlinie) und Verordnungen (Verordnung 1 sowie Verordnung 2) zum Urheberrechtsschutz im Digitalen Binnenmarkt, wobei jeweils eine Verordnung und eine Richtlinie den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Informationen für Menschen mit Behinderungen zum Gegenstand haben.

Die Europäische Kommission benennt die zentralen Ziele ihrer „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt“ wie folgt:

  • mehr Auswahl und einen leichteren Zugang zu Inhalten, im Internet und über die Grenzen hinweg
  • ein besseres Urheberrecht im Hinblick auf Bildung, Forschung, das Kulturerbe und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen
  • einen gerechteren und tragfähigeren Markt für Urheber, die Kultur- und Kreativwirtschaft und die Presse“

Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 14. September 2016.
[Link zur Pressemitteilung]

Entscheidend wird sein, ob die von der Kommission avisierten rechtspolitischen Weichenstellungen und Maßnahmen geeignet sind, die formulierten Ziele zu erreichen.

Eines dürfte klar sein: Mit den heute vorgelegten Entwürfen der Europäische Kommission ist kein Schlusspunkt in der streitigen Debatte um das Europäische Urheberrecht gesetzt, sondern vielmehr der Startschuss für eine intensive und kontroverse Diskussion gefallen.

Es wird sich zeigen, ob sich die seitens der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Rechtsakte als Meilensteine bei der Errichtung eines digitalen Binnenmarkts oder aber als Innovationsbremse erweisen werden. Dass auf Ebene der Europäischen Union grundsätzlich Handlungsbedarf im Urheberrecht erkennbar ist, steht dabei außer Frage. Entscheidend kommt es darauf an, die angekündigten Reformschritte mit Augenmaß zu vollziehen und den beabsichtigten gerechten Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten tatsächlich mit Leben zu füllen, ohne den digitalen Binnenmarkt in seinem Entwicklungspotential und Wachstum zu behindern.

Wegen der Bedeutung des Copyright-Packages werden wir uns diesem Themenkomplex in der nächsten Ausgabe des „Status Quo“ widmen. Es zeichnen sich auf der Grundlage der vorliegenden Entwürfe wichtige Veränderungen im europäischen Urheberrecht ab, die im Rahmen der unternehmensstrategischen Ausrichtung bedacht werden sollten. FREY Rechtsanwälte begleitet Sie hierbei gerne.