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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die wörtliche Wiedergabe von Tagebuchauszügen im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften zulässig sei und ein gegenüber einem Presseverlag ausgesprochenes Verbot aufgehoben.
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 04. Mai 2023 die Grundsätze zum Anspruch auf Schadensersatz wegen Verstoßes gegen die DS-GVO bestimmt.
Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung und bedanken uns bei unseren Mandanten für das uns entgegengebrachte Vertrauen!
Nach ihrer Benennung müssen die 19 Unternehmen nun innerhalb von vier Monaten die besonderen Verpflichtungen, die der DSA ihnen auferlegt, vollständig erfüllen.
Das OLG München entschied nun, dass auch eine Datenschutzerklärung urheberrechtlich geschützt sein kann.
Die Landesmedienanstalten haben entschieden: 271 private mediale Angebote leisten nach ihrer Auffassung in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt in Deutschland. Doch was bedeutet der Public-Value-Status aus rechtlicher Perspektive?