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EuGH: Frühere Offenbarung eines Puma-Schuhmodells durch Künstlerin Rihanna führt zur Nichtigkeit des Geschmacksmusters

Mit Entscheidung des EUIPO vom 11. August 2022 wurde eines im August 2016 zugunsten von Puma eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters für Turnschuhe von der Handelsmaatschappij J. Van Hilst (HJVH) als nichtig erklärt.

Zur Begründung führte das EUIPO aus, dass Rihanna Schuhe getragen habe, die ein älteres Geschmacksmuster mit genau den gleichen Merkmalen wie das eingetragene Muster aufgewiesen hätten, und dies zwölf Monate vor Einreichung der Anmeldung. Demnach sei das ältere Geschmacksmuster offenbart worden, was die Nichtigerklärung des eingetragenen Musters rechtfertige.

Das Gericht wies die auf die Entscheidung folgende Klage von Puma ab.

Auch die Argumentation seitens Pumas, dass sich im Dezember 2014 – der Zeitpunkt in dem Rihanna ein Foto mit den Turnschuhen postete – niemand für ihre Schuhe interessiert habe und das ältere Geschmacksmuster folglich nicht wahrgenommen wurde, wird vom Gericht zurückgewiesen, da Rihanna bereits 2014 ein weltweit bekannter Popstar war.

Die Pressemitteilung des EuGH vom 06.03.2024 finden Sie hier.