Journal

Neues aus dem Recht

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, inwiefern für eine sog. Tribute-Show, in der die Lieder einer weltberühmten Sängerin nachgesungen werden, mit dem Namen der Sängerin und der Abbildung einer in der Show auftretenden Doppelgängerin geworben werden darf. 
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein als "Düsseldorf Siegel" bezeichnetes Radschläger-Motiv weiterhin auf einer Website veröffentlicht werden darf, da erhebliche Unterschiede gegenüber dem Originalmotiv "Düsseldorfer Radschläger" vorlägen.
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, dass kein Unterlassungsanspruch gegen eine negative Bewertung bei Google Places besteht, bei der ein persönliches Empfinden auf Grundlage einer wahren Tatsachenbehauptung wiedergegeben wird.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung durch das Hanseatische Oberlandesgericht ohne vorherige Anhörung der Betroffenen, diese in ihrem grundrechtsgleichem Recht auf prozessuale Waffengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz verletzt.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde der Grünen-Politikerin Renate Künast stattgegeben und entschieden, dass das Kammergericht Berlin in seiner Entscheidung die Bedeutung und Tragweite ihres Persönlichkeitsrechts verkannt hat. Der Entscheidung des Kammergerichts habe es an der erforderlichen umfassenden Abwägung der betroffenen Rechtsgüter gemangelt.
Das EP hat in erster Lesung eine gemeinsame Position zum sog. Digital Services Act (DSA) verabschiedet. Diese weicht in vielen Punkten vom ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission ab.