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Neues aus dem Recht

Ein Bankier hatte sich gegen die wörtlichen Wiedergabe von Auszügen aus seinen beschlagnahmten Tagebüchern gewendet. Das BVerfG hat nun die gegen die abgewiesene Klage erhobene Verfassungsbeschwerde des Bankiers nicht zur Entscheidung angenommen.
Der EuGH hat bestätigt, dass das Wortzeichen "Pablo Escobar" gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoße. Der Name könne daher nicht als Unionsmarke eingetragen werden.
Der EuGH hat nun entschieden, dass die Aufsichtsbehörde zum Einschreiten verpflichtet ist, wenn sie bei der Prüfung einer Beschwerde eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten feststelle.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass bei einer auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützten Anfrage die Verarbeitung der Postanschrift eines Antragsstellers nach den Regelungen dieses Gesetzes in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässig ist.
Der EuGH hat entschieden, dass die Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten grundsätzlich vereinbar, diese allerdings auf eine falsche Rechtsgrundlage gestützt worden ist.