FREY Rechtsanwälte setzt Zugangsanspruch für die NLS durch

Die Kölner Sozietät FREY Rechtsanwälte hat für die VLN Sport GmbH & Co. KG (VLN Sport) durchgesetzt, auch im Jahr 2024 Zugang zur Rennstrecke des Nürburgrings zur Durchführung der legendären Langstrecken-Rennserie NLS (Nürburgring Langstrecken Serie) zu erhalten.

BGH legt EuGH Fragen zum urheberrechtlichen Werkbegriff vor

Die Vorlage durch den Bundesgerichtshof betrifft unter anderem die Frage, ob bei der urheberrechtlichen Prüfung der Originalität (auch) auf die subjektive Sicht des Schöpfers beim Schöpfungsprozess abzustellen ist oder ob es auf einen objektiven Maßstab ankommt.

EuGH: Verbot der Super League war rechtswidrig

Der EuGH hat entschieden, dass die UEFA und FIFA Konkurrenten wie die Super League nicht ohne Weiteres vorab verbieten dürfen. Denn durch ein solches Verbot würden sie ihre marktbeherrschende Stellung im Fußball ausnutzen.

EuGH: SCHUFA-Score als maßgebliches Kriterium unzulässig

Der EuGH hat entschieden, dass das sog. Scoring durch die SCHUFA nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Zudem ist nach der Entscheidung die längere Speicherung von Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung mit der DSGVO unvereinbar.

OLG Stuttgart: Bezeichnung als „dämliches Stück Hirn-Vakuum“ auf Facebook ist rechtswidrige Schmähkritik

Zuvor hatte die Klägerin – eine deutsche Politikerin – einen Beitrag Dieter Nuhrs in seiner Sendung „Nuhr im Ersten“ auf Twitter kritisiert und Begriffe wie „dumm, ignorant und uninformiert“ verwendet, woraufhin der CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag von Brandenburg auf Facebook Stellung zu ihrer Aussage nahm. Unter diesem Facebook Beitrag wurde die Klägerin in einem Kommentar als „dämliches Stück Hirn-Vakuum“ bezeichnet. Daraufhin reichte sie Klage auf Unterlassen und Schmerzensgeld ein.

Diese Klage wurde zunächst in erster Instanz vom Landgericht Heilbronn vollumfänglich abgewiesen.

BVerwG: Journalist hat Auskunftsanspruch über Hintergrundgespräche beim BND

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) dazu verpflichtet ist, einem Journalisten Auskünfte darüber zu erteilen, welche fünf Medien in den Jahren 2019 und 2020 jeweils die meisten Einzelhintergrundgespräche erhalten haben, wie viele Gespräche jeweils geführt wurden und wie hoch jeweils Anteil und Zahl, der mit Vertretern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks veranstalteten Gespräche war.