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EuG: Einstufung von TikTok als Torwächter iSd. Digital Markets Act bleibt bestehen

Der Antrag von ByteDance – eine 2012 in China gegründete nicht operative Holdinggesellschaft, die über lokale Tochtergesellschaften die Unterhaltungsplattform TikTok bereitstellt – auf Aussetzung des Beschlusses der Kommission wird zurückgewiesen.

Zuvor hatte die Europäische Kommission ByteDance mit Beschluss vom 05.September 2023 als Torwächter gemäß der Verordnung über digitale Märkte benannt.

Als Reaktion erhob ByteDance im November 2023 Klage auf Nichtigerklärung dieses Beschlusses. Mit gesondertem Schriftsatz hat sie einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Hierbei machte sie u.a. vor allem geltend, dass bei sofortiger Durchführung des Beschlusses die Gefahr bestehe, dass sonst nicht öffentliche, hochstrategische Informationen über die Praktiken von TikTok bei der Erstellung von Nutzerprofilen verbreitet würden.

Mit Beschluss vom 09.02.2024 weist das EuG den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz jedoch aus den Gründen zurück, dass ByteDance nicht die Erforderlichkeit der Aussetzung des Beschlusses bis zum Abschluss des Hauptverfahrens dargetan habe.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung des EuG v. 09.02.2024