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BGH: EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass aus Frankreich übermittelten Daten des Anbieters EncroChat als Beweismittel verwertbar sind, wenn sie der Aufklärung schwerer Straftaten dienen. 

In Anlehnung an Verwendungsbeschränkungen wie § 100e Abs. 6 Nr. 1 StPO dürften derart erlangte Daten zur Überführung solcher besonders schwerer Straftaten verwendet werden, für deren Aufklärung die eingriffsintensivsten Ermittlungsmaßnahmen des deutschen Strafverfahrensrechts – namentlich eine Online-Durchsuchung oder eine akustische Wohnraumüberwachung – angeordnet werden dürften. Ein Verstoß der Beweiserhebung gegen menschen- oder europarechtliche Grundwerte oder gegen grundlegende Rechtsstaatsanforderungen im Sinne eines im Rechtshilfeverkehr zu prüfenden „ordre public“ liege nicht vor, da nach den nach dem ersten Datenzugriff vorliegenden Informationen es bei den Ermittlungen nicht um eine anlasslose Massenüberwachung einer Vielzahl auch unverdächtiger Handy-Nutzer ging, sondern ein von vorneherein auf die Unterstützung krimineller Aktivitäten ausgerichtetes und im Verborgenen agierendes Netzwerk.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs v. 25.03.2022.