Das Bundeskartellamt hat Google im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens nach §19a GWB wegen der Konditionen zur Datenverarbeitung abgemahnt.
Die Abmahnung räumt Google im laufenden Verwaltungsverfahren zunächst eine Möglichkeit ein, zu der erfolgten Einschätzung Stellung zu nehmen.
Kritisiert wird insbesondere die Generierung von Nutzerdaten in erheblichem Umfang durch die diversen Google-Dienste wie Google-Suche, YouTube, Google-Maps, Google Assistant etc. Da das Geschäftsmodell von Google maßgeblich auf der Verarbeitung ebenjener Daten basiere, habe das Unternehmen einen großen strategischen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen, gerade auch, weil die Nutzung der Google-Dienste gesellschaftlich so etabliert sei.
Die aktuellen Konditionen räumen den Nutzern nicht genug Auswahlmöglichkeiten zur Verarbeitung ihrer Daten ein, die vorhandenen seien intransparent und pauschal. Das BKartA fordert u.a., dass Nutzer die Datenverarbeitung auf bestimmte Dienste oder auch bestimmte Verarbeitungszwecke beschränken können.
Auch der seit dem 01. November in Kraft getretene Digital Markets Act soll mit seinen Regelungen zur dienstübergreifenden Datenverarbeitung Beachtung finden.
Eine abschließende Entscheidung im Verfahren ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2023/11_01_2023_Google_Datenverarbeitung.html?nn=3591286