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Bundesrat stimmt Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft zu

Der Bundesrat hat nunmehr dem Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 ugestimmt, welches der Bundestag aufgrund einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses kurz zuvor verabschiedet hatte. Der Vermittlungsausschuss hatte eine Reihe von Veränderungen durchgesetzt, die sowohl die Fachgesetze als auch das Telekommunikationsgesetz betreffen. So sind insbesondere Auskünfte zu Nutzungsdaten im repressiven Bereich nur für die Verfolgung von Straftaten, nicht jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten möglich. Außerdem ist klargestellt, dass nur bei Vorliegen einer bestimmten besonders schweren Straftat eine Passwortherausgabe in Betracht kommt.

Hintergründe zur Anrufung des Vermittlungsausschusses finden Sie hier.