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Digital Services Act in Kraft getreten

Nach Veröffentlichung des DSA am 27.10.2022 im Amtsblatt der EU ist die Verordnung heute in Kraft getreten. Das „Gesetz über die digitalen Dienste“ ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verpflichtet Anbieter digitaler Dienste wie soziale Medien oder Marktplätze eindeutig dazu, gegen die Verbreitung illegaler Inhalte, Desinformation und andere Gefahren für die Gesellschaft vorzugehen. Die Verpflichtungen der verschiedenen Online-Akteure entsprechen ihrer Rolle, ihrer Größe und ihrem Einfluss im Online-Ökosystem. Insgesamt soll ein besserer Schutz der Verbraucher und der Grundrechte im Internet sichergestellt werden. Mehr Transparenz und Rechenschaftspflichten der Online-Plattformen sollen zu faireren und offeneren digitalen Märkten führen.

Den DSA finden Sie hier. Eine Übersicht zu den Inhalten des DSA und weiterer EU-Digitalgesetzgebung wie z.B. zum Digital Markets Act (DMA), dem Data Governance Act oder Data Act finden Sie in unserem Status Quo.