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EU-KOM leitet kartellrechtliche Untersuchung gegen Google und Meta ein

Die EU-Komission hat entschieden, bezüglich einer Vereinbarung von Google und Meta im Bereich der Display-Werbung eine Untersuchung zu mutmaßlich wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen einzuleiten.

Über den Google-Dienst „Open-Bidding“ versteigert das Unternehmen in Echtzeit Online-Werbeflächen auf Websites oder in mobilen Apps. Nach einer Kooperation mit Meta, die den Code-Namen „Jedi Blue“ trägt, nimmt Meta über sein „Audience Network“ als Anbieter von Display-Werbediensten an den Auktionen des Google-Dienstes „Open Bidding“ teil. Die Kommission befürchtet, dass die Vereinbarung darauf abzielt, Werbetechnologiedienste (sogenannte „Ad Tech Services“), die mit dem Google-Dienst „Open Bidding“ im Wettbewerb stehen, auszuschließen und somit den Wettbewerb auf den Märkten für Display-Werbung zum Nachteil der Publisher und Verbraucher einzuschränken oder zu verfälschen. Insofern könnten Verstöße gegen die Art. 101, 102 AEUV vorliegen. Während die Komission betonte, dass die Einleitung eines förmlichen Verfahrens dem Ergebnis der Untersuchung nicht vorgreift, wies ein Google-Sprecher die Vorwürfe zurück.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung der Komission v. 11.03.2022.