Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit seiner Entscheidung bestätigt, dass das Zeichen, welches das Wappen des Fußballvereins AC Mailand darstellt, nicht Gegenstand einer internationalen Registrierung als Marke für Schreibwaren und Büroartikel sein kann. Es bestehe einer Verwechslungsgefahr mit der älteren deutschen Wortmarke MILAN, so dass nicht beide Zeichen gleichzeitig in der Union Schutz genießen können.
Nach einem erfolgreichen Widerspruch gegen die Eintragung hatte der der italienische Fußballverein AC Milan (AC Mailand) Klage vor dem EuG erhoben, die nun in vollem Umfang abgewiesen wurde. Das Gericht stellte dabei insbesondere auf die starke phonetische Ähnlichkeit und die mittlere visuelle Ähnlichkeit der beiden Zeichen ab. Das Wortelement „AC MILAN“ sei bei dem Zeichen gegenüber dem Bildelement dominierend. Daher sei keine hinreichende Unterscheidungskraft vorhanden und eine Verwechslungsgefahr sei bei den Zeichen zu bejahen.
Mehr hierzu in der Pressemitteilung des Gerichts der Europäischen Union v. 10. November 2021.