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EuGH: Verbandsklagen mit DSGVO vereinbar

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es mit der DSGVO vereinbar ist, wenn nach einer nationalen Regelung ein Verband ohne entsprechenden Auftrag und unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte betroffener Personen Klage erheben kann.

Der Bundesgerichtshof hatte dem Europäischen Gerichtshof eine entsprechende Frage nach einer Klage des Bundesverbander der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. vorgelegt. Eine solche Klage mit der Begründung, dass durch die Verarbeitung personenbezogener Daten gegen das Verbot der Vornahme unlauterer Geschäftspraktiken, ein Verbraucherschutzgesetz oder das Verbot der Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen verstoßen worden sei, ist nach der Entscheidung des Gerichtshofs grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist insofern jedoch, dass die betreffende Datenverarbeitung die DSGVO-Rechte identifizierter oder identifizierbarer natürlicher Personen beeinträchtigen kann. Dies stehe im Einklang mit dem Ziel der DSGVO, ein hohes Niveau des Schutzes personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs v. 28.04.2022.