OLG Stuttgart: Verbot der SWR-App „Newszone“ aufgehoben

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass die die Verbreitung des Telemedien-App-Angebots „NEWSZONE“ durch den SWR zulässig sei und damit eine Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben, mit der die Verbreitung untersagt worden war.