Zum zehnten Mal in Folge vom Anwaltsranking Best Lawyers® ausgezeichnet

Prof. Dr. Dieter Frey wurde zum zehnten Mal in Folge von der US-amerikanischen Publikation Best Lawyers in die Liste „The Best Lawyers in Germany“ aufgenommen und in der 13. Edition für seine besondere Expertise und seinen Sachverstand in den Bereichen „Information Technology Law“, „Intellectual Property Law“, „Media Law“ und „Sports Law“ ausgezeichnet.

BGH: Sammelklage-Inkasso rechtmäßig

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden, dass ein sogenanntes Sammelklage-Inkasso zulässig ist. Daher sei es rechtmäßig, dass eine Rechtsdienstleisterin für Inkassodienstleistungen auf Basis einer Erfolgsprovision Schadensersetzansprüche gegenüber einer Fluggesellschaft geltend mache.

OLG Schleswig zur Zulässigkeit der Speicherung von Insolvenzdaten durch die SCHUFA

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein Insolvenzschuldner einen Löschungsanspruch gegen die SCHUFA hat, wenn diese Daten aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal ohne gesetzliche Grundlage länger speichert und verarbeitet als in der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekVO) vorgesehen.

Inkraftgetretene NetzDG-Änderung stärkt Nutzerrechte

Heute ist das Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) in Kraft getreten. Insbesondere sollen die Meldung rechtswidriger Inhalte für Nutzer von Sozialen Netzwerken vereinfacht und die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen unkomplizierter werden.

EuGH zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern

Der EuGH hat in seinem Urteil (in der verbundenen Rechtssache C-682/18 YouTube und C-683/18 Cyando) entschieden, dass Betreiber von Internetplattformen grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe der urheberrechtlich geschützten Inhalte vornehmen, die von Nutzern rechtswidrig hochgeladen werden.

BGH: Online-Partnervermittler hat Wertersatzanspruch bei Widerruf des Vertrages

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass bei Widerruf des Vermittlungsvertrages dem Online-Partnervermittler grundsätzlich ein Anspruch auf Wertersatz zusteht. Das resultiert aus dem Umstand, dass § 656 Abs. 1 BGB bei solchen Online-Partnervermittlungsverträgen nicht entsprechend anwendbar sei.