Teil II: Hausrecht
Rechtlich stellt die mediale Verwertung von Sportveranstaltungen eine Querschnittsmaterie dar. Es gibt keine gesetzliche Normierung eines „medialen Rechts an einer Sportveranstaltung“.
Teil I: Einführung
Das ZDF verliert die Fußball Rechte an der UEFA Champions League an das Pay TV, ab 2018 läuft die Königsklasse nur noch bei Sky und dem Streaming-Dienst DAZN (Perform Group).
Teil VIII: Hinweise für die Unternehmenspraxis
Welche Relevanz hat das Recht auf Datenübertragbarkeit für Unternehmen? Was muss im Datenschutzmanagement des Unternehmens beachtet werden?
Teil VII: Recht auf Übermittlung der personenbezogenen Daten ohne Behinderung
Das Recht auf Datenübertragbarkeit sieht nicht nur vor, dass eine betroffene Person personenbezogener Daten, die sie einem (ersten) Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format von dem Verantwortlichen erhält und die betroffene Person die direkte Übermittlung dieser Daten an eine anderen (zweiten) Verantwortlichen erwirken kann.
Teil VI: Recht auf Erwirkung der direkten Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen
Das Recht auf Datenübertragbarkeit sieht auch das Recht vor, eine direkte Übermittlung der personenbezogenen Daten von einem (ersten) Verantwortlichen an einen anderen (zweiten) Verantwortlichen zu erwirken.
Teil V: Format der Datenübertragung
Betroffene haben in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, die Gegenstand des Rechts auf Datenübertragbarkeit sind, das Recht, dass ihnen diese Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format übermittelt werden.
Teil IV: Beschränkungen des Rechts auf Datenübertragung
Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht ohne Beschränkungen.
Teil III: Daten, die Gegenstand des Rechts auf Datenübertragung sind
Gegenstand des Rechts auf Datenübertragbarkeit sind personenbezogene Daten, die Verantwortlichen von betroffenen Personen bereitgestellt werden.
Teil II: Anspruchsberechtigte und Anspruchsgegner
Das Recht auf Datenübertragbarkeit kann von allen betroffenen Personen im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DS-GVO geltend gemacht werden. Es endet mit dem Tod des Betroffenen.
Teil I: Einordnung des neuen Rechts auf Datenübertragbarkeit
Das Recht auf Datenübertragung stellt ein rechtliches Novum dar. Es umfasst sowohl das Recht auf Bereitstellung der eigenen personenbezogenen Daten, das Recht auf Erwirkung der direkten Übermittlung der Daten als auch das Recht auf Erhalt der Daten ohne Behinderung.